Gehorsam
Gehorsam liegt vor, wenn das Handeln des Gehorchenden so abläuft, als ob er den Inhalt des Befehls um dessen selbst willen zu Maxime seines Verhaltens gemacht hätte. Dies muss lediglich um des formalen Gehorsamsverhältnisses halber, ohne Rücksicht auf die eigene Ansicht des Wertes oder Unwertes des Befehls geschehen.
Wer die Gehorchenden sind, ist eines von vielen Unterscheidungskriterien der drei Typen der Herrschaft.
Bei der legalen (rationalen) Herrschaft gehorchen die Verbandsmitglieder (Bürger, Genossen).
Bei der traditionalen Herrschaft gehorchen die Untertanen.
Bei der charismatischen Herrschaft gehorchen die Jünger.
Verbesserungsvorschläge und Ergänzungen sind sehr willkommen!
24.06.2004
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© Floriana Müller