Herrschaft

Herrschaft heißt die Chance für spezifische oder alle Befehle bei einer angebbaren Gruppe von Menschen Gehorsam zu finden.

Herrschaft kann auf verschiedenen Motiven für Fügsamkeit beruhen, von Gewöhnung bis hin zu zweckrationalen Erwägungen. Gehorchen wollen, also Interesse am Gehorchen gehört zu jedem Herrschaftsverhältnis.

Ein Herrschaftsverhältnis kann freiwillig oder unfreiwillig entstanden sein.

Jede Herrschaft über viele Menschen braucht und hat normalerweise einen Verwaltungstab: d.h. die verlässliche Chance eines eigens auf Durchführung ihrer generellen Anordnungen und konkreten Befehle eingestellten Handelns angebbarer zuverlässig gehorchender Menschen.

Der Typus der Herrschaft wird weitgehend von der Art der Motive bestimmt, warum der Verwaltungsstab gehorcht (Sitte, affektuell, materiell oder ideell).

Die Motive der Verbundenheit alleine bieten aber keine verlässliche Grundlage für den Fortbestand von Herrschaft. Es muss Legitimitätsglaube hinzukommen.

Weber unterscheidet die Typen der Herrschaft nach dem ihnen typischen Legitimitätsanspruch.

Reine Typen legitimer Herrschaft:

1.  l e g a l e   Herrschaft (mit bürokratischem Verwaltungsstab):
auf dem Glauben an die Legalität gesatzter Ordnungen und des Anweisungsrechts der durch sie zur Ausübung der Herrschaft Berufenen beruhend
(Legitimitätsgeltung rationalen Charakters)
Gehorsam gegenüber unpersönlicher Ordnung und dem durch sie bestimmten Vorgesetzten wegen formaler Legalität der Anordnungen.
2.  t r a d i t i o n a l e   Herrschaft:
auf dem Alltagsglauben an die Heiligkeit von jeher geltender Tradition und die Legitimität der durch sie zur Autorität Berufenen beruhend
(Legitimitätsgeltung traditionalen Charakters)
Gehorsam gegenüber Person des Herrn kraft Pieteät.
3.  c h a r i s m a t i s c h e   Herrschaft:
auf der außeralltäglichen Hingabe an die Heiligkeit oder die Heldenkraft oder die Vorbildlichkeit einer Person und der durch sie offenbarten oder geschaffenen Ordnungen beruhend
(Legitimitätsgeltung charismatischen Charakters)
Gehorsam gegenüber Führer kraft persönlichen Vertrauens.
Das hießt, die Unterscheidungskriterien sind:
Typen der Herrschaft Legale Herrschaft Traditionale Herrschaft Charismatische Herrschaft
Legitimitätsgründe der Herrschaft legal gesatzte Regeln Glauben an die Heiligkeit der Tradition außeralltägliche Gnadengabe einzelner Personen
Typus des Befehlenden Vorgesetzter Herr Führer
Verwaltungsstab (Fach)Beamte Diener Gemeinde, Gefolgschaft
Gehorchende Verbandsmitglieder (Bürger, Genossen) Untertanen Jünger
Recht(sprechung) formales Recht
unter Absehung von der Person
materiales Recht
unter Ansehung der Person bzw. der Klassen-/ Standeszugehörigkeit
Weissagung, Orakel, Herausforderung des Schicksals
im Herrschaftsverhältnis dominierender Handlungstyp rational traditional affektuell
reinster Typ bürokratische Herrschaft patriarchalische Herrschaft
(Grundformen: Sultanismus, ständische Herrschaft)
Herrschaft des Propheten/ Kriegshelden/ Demagogen
Weitere Unterscheidungskriterien sind: Verwaltungsstil, Verwaltungs- und Gewaltmittel.

Beispiele für Herrschaft:
Arbeitgeberherrschaft, Lehnsherrschaft, Herrschaft über Untertanen, Sklavenhaltung, Eltern- und Schulherrschaft...

Grund für die Herrschaftssoziologie:
Weber untersucht die Herrschaftsformen, um "Wahlverwandschaften" zwischen einer bestimmten Herrschaftsform, nämlich der rationalen, bürokratischen Herrschaft und der Entsteheung des modernen okzidentalen Kapitalismus herausarbeiten zu können.

 


Verbesserungsvorschläge und Ergänzungen sind sehr willkommen!

15.07.2004 · © Floriana Müller