Konvention

Eine Konvention ist eine spezielle Ordnung des sozialen Handelns, deren Geltung äußerlich garantiert ist durch die Chance bei Abweichung innerhalb eines angebbaren Menschenkreises auf eine allgemeine und praktisch fühlbare Missbilligung zu stoßen.


Konvention ist die äußerlich garantierte Form der Sitte.
Sie unterscheidet sich von ihr dadurch, dass Sitte nicht äußerlich durch Missbilligung garantiert ist.

(aus: WuG)

 


Verbesserungsvorschläge und Ergänzungen sind sehr willkommen!

12.08.2004 · © Floriana Müller

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