Ordnung


Der Sinngehalt einer sozialen Beziehung ist eine Ordnung, wenn das Handeln an angebbaren Maximen orientiert wird.


Regelmäßige Formen sozialen Handelns und sozialer Beziehungen orientieren sich am Gelten einer Ordnung.
("An der Gültigkeit der Ordnung orientieren" heißt, dass das Handeln entweder ein Befolgen oder ein Umgehen oder Verletzen der Ordnung ist.)

Die regelmäßigen Formen sozialen Handelns können sich innerlich oder äußerlich garantiert an einer Ordnung orientieren.
Brauch, Sitte und Interessenlagen sind innerlich garantiert,
während Konventionen und Recht äußerlich garantiert sind.
Äußerlich garantierte Ordnungen können zusätzlich noch innerlich garantiert sein.


Eine Ordnung hat eine größere Chance auf Gültigkeit, wenn sie als legitim gilt.
Die Gültigkeit der Ordnung bleibt bestehen, gleichgültig, ob die Ordnung befolgt oder von Einzelnen partiell umgangen oder verletzt wird, da die Orientierung am Sinn der Ordnung in allen Fällen besteht. Erst wenn die Umgehung oder Verletzung des Sinns einer Ordnung zur Regel geworden ist, gilt die Ordnung nicht mehr.
D.h. eine Ordnung gilt in dem Umfang, in dem die Chance besteht, dass tatsächlich Handeln an ihr orientiert wird.

Eine Ordnung gilt, wenn ein Gebot nicht nur durch eingelebte Gewöhnung (Sitte) oder aufgrund zweckrationaler Abschätzung der Interessenlage befolgt wird, sondern wenn es aus Pflichtgefühl wertrational hochgeachtet und deshalb ihm entsprechend gehandelt wird.


Legitime Geltung kann einer Ordnung von Handelnden zugeschrieben werden kraft:
  1. Tradition
  2. affektuellen Glaubens
  3. wertrationalen Glaubens
  4. positiver Satzung

Es gibt:
Verwaltungs-Ordnung - regelt Verbandsregeln
Regulierungs-Ordnung - regelt anderes soziales Handeln
gesatzte Ordnung - bezieht sich auf Vergesellschaftung, gilt durch freie Vereinbarung, oder Oktoyierung/Fügsamkeit


 


Verbesserungsvorschläge und Ergänzungen sind sehr willkommen!

15.08.2004 · © Floriana Müller

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