Verband
Ein Verband ist eine nach außen regulierend beschränkte oder geschlossene soziale Beziehung.
In einem Verband wird die Innehaltung ihrer Ordnung durch das eigens auf deren Durchführung eingestellte Verhalten bestimmter Menschen (eines Leiters und evtl. eines Verwaltungsstabes) garantiert.
Beispiele für Verbände:
Familien, Vereine, Firmen, Fürstentümer, Staaten, Kirchen...
Betrieb: | kontinuierliches Zweckhandeln bestimmter Art, Betriebsverband: Vergesellschaftung mit zweckhandelndem Verwaltungsstab |
Verein: | vereinbarter Verband, gesatzte Ordnung für kraft persönlicheen Eintritts Beteiligter geltend |
Anstalt: | Verband, dessen gesatzte Ordnung innerhalb eines angebbaren Wirkungsbereiches auf jedes nach bestimmten Merkmalen angebbare Handeln oktoyiert wird |
politischer Verband: | Verband, in dem eine auf ein geografisches Gebiet bezogene Ordnung gilt und durch Anwendung/Androhung physischen Zwangs durchgesetzt wird (durch den Verwaltungsstab) |
Verbesserungsvorschläge und Ergänzungen sind sehr willkommen!
15.08.2004
·
© Floriana Müller