Legitimität

Legitimität von Ordnungen     Legitimität von Herrschaft

Allgemein:
(empirischer Aspekt)
  • Legitimität sorgt für den Bestand und die Stabilität einer Ordnung/Herrschaft.
(funktionaler Aspekt)
  • Verschiedene Legitimitätsansprüche prägen die Herrschaft.
(struktureller Aspekt)

Legitimität von Ordnungen

Legitimität von Herrschaft
Die Legitimität einer Ordnung ergibt sich kraft:
 - Traditions-
 - affektuellen
 - wertrationalen
 - Positiver Satzung, d.h. Legalitäts-


  GLAUBENS


Die Legitimität einer Ordnung kann garantiert sein:
  1. rein innerlich
    1. rein affektuell
    2. wertrational
    3. religiös (Glauben an die Abhängigkeit eines Heilsgüterbesitzes von ihrer Innehaltung)
  2. durch Erwartungen spezifischer äußerer Folgen (Interessenlage)


Legitimität von Herrschaft
Legitimität von Ordnungen
Die Legitimität einer Herrschaft ergibt sich kraft:
 - zweckrationalen
 - ideellen
 - affektuellen
 - Traditions-
 - Positiver Satzung, d.h. Legalitäts-


  GLAUBENS


Die Art der Legitimität einer Herrschaft bestimmt auch den Typus des Gehorsams und den Charakter der Ausübung der Herrschaft.

Arten der Legitimitätsgeltung:

1.  r a t i o n a l e n   Charakters:
auf dem Glauben an die Legalität gesatzter Ordnungen und des Anweisungsrechts der durch sie zur Ausübung der Herrschaft Berufenen ruhend
(legale Herrschaft)
2.  t r a d i t i o n a l e n   Charakters:
auf dem Alltagsglauben an die Heiligkeit von jeher geltender Tradition und die Legitimität der durch sie zur Autorität Berufenen ruhend
(traditionale Herrschaft)
3.  c h a r i s m a t i s c h e n   Charakters:
auf der außeralltäglichen Hingabe an die Heiligkeit oder die Heldenkraft oder die Vorbildlichkeit einer Person und der durch sie offenbarten oder geschaffenen Ordnungen ruhend
(charismatische Herrschaft)


 


Verbesserungsvorschläge und Ergänzungen sind sehr willkommen!

12.08.2004 · © Floriana Müller

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