Soziales Handeln
Soziales Handeln ist eine besondere Form des Handelns, die sich nicht nur am subjektiven Sinn ausrichtet, sondern auch auf das Verhalten anderer bezogen und daran in seinem Ablauf orientiert ist. (vgl. WuG)
Es ist kein massenbedingtes Verhalten und auch kein Nachahmungsverhalten, die beide nicht sinnhaft orientiert, nicht intentional und nicht reflexiv sind.
Da es eine Unterkategorie des Handelns ist, fällt es unter die selbe Typologie:
Es gibt (mit abnehmender Rationalität):
a) zweckrationales
b) wertrationales c) affektuelles d) traditionelles |
HANDELN |
Soziales Handeln ist ... | Chance der Regelmäßigkeit |
Brauch | lediglich durch tatsächliche Ausübung |
Sitte | durch lange Eingelebtheit |
bedingt durch Interessenlage | lediglich durch rein zweckrationale Orientierung des Handelns des Einzelnen an gleichartigen Erwartungen |
Konvention | durch Missbilligung von Außen garantiert (Ordnung) |
geordnet durch Recht | durch äußerlichen Zwang (Ordnung) |
Verbesserungsvorschläge und Ergänzungen sind sehr willkommen!
15.08.2004
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© Floriana Müller